Allgemeine Geschäfts-beziehungen (AGBs)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Success Consultants GmbH

Stand: 02. Juni 2025

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Beratungs- und Serviceleistungen (insbesondere Workshops, Coaching, Strategieberatung und sonstige Unternehmensberatungen) der Success Consultants GmbH (nachfolgend „Auftragnehmerin“) gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Vereinbarungen bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin.

2. Vertragsschluss

  1. Grundlage der Vereinbarung
    Die Auftragnehmerin und der Auftraggeber klären im persönlichen Gespräch (mündlich oder per Videokonferenz) Art, Umfang und Vergütung der gewünschten Leistungen (z. B. Workshop-Tages- oder Stundensätze, Pauschalen). Dieses Gespräch dient als Grundlage für die spätere Vertragsvereinbarung, ist jedoch rechtlich (noch) unverbindlich.

    Alternativ oder ergänzend kann die Art, der Umfang und die Vergütung der Leistungen auch schriftlich, insbesondere per E-Mail, vereinbart werden.
  2. Rechnung als Angebot
    Auf Basis der mündlich oder schriftlich vereinbarten Konditionen erstellt die Auftragnehmerin eine Rechnung, die gleichzeitig als verbindliches Angebot zu verstehen ist. In dieser Rechnung sind – mindestens – enthalten:
    • Leistungsbeschreibung (Art und Umfang der vereinbarten Beratungsleistung)
    • Honorar (z. B. Tages-/Stundensatz oder Pauschalbetrag)
    • Zahlungsbedingungen (Zahlungsziel, Bankverbindung)
    • Hinweis auf diese AGB mit Angabe der Internetseite (z. B. „Unsere Leistungen erbringen wir ausschließlich gemäß unseren AGB, einsehbar unter https://www.success-consultants.de/agb“).
  3. Annahme des Angebots
    Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder durch Zahlung des in der Rechnung genannten Betrags innerhalb der Zahlungsfrist seine Annahme erklärt. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht keine Leistungspflicht seitens der Auftragnehmerin. Wird das Angebot nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bestätigt oder bezahlt, kann die Auftragnehmerin das Angebot zurückziehen oder anpassen.

3. Leistungen

  1. Leistungsbeschreibung
    Die genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Rechnung.
    Alternativ oder ergänzend kann die Leistungsbeschreibung auch separat per E-Mail oder anderweitig schriftlich erfolgen.

  2. Leistungsort
    2.1. Standardmäßig werden die Leistungen remote (z. B. per Videokonferenz, Telefon oder Online-Tools) oder in einer Niederlassung der Auftragnehmerin erbracht.

    2.2. Sollten Leistungen vor Ort beim Auftraggeber erforderlich sein, wird hierfür eine Reisekostenpauschale in Höhe von 250 € netto pro Anfahrtstag (Hin- und Rückfahrt) berechnet. Unterkunfts- und Verpflegungskosten bleiben hiervon unberührt und werden gesondert nach Aufwand abgerechnet.

    2.3. Abweichende Vereinbarungen zum Leistungsort bedürfen einer gesonderten schriftlichen Bestätigung (z. B. per E-Mail).
  3. Änderungen
    Änderungen des Leistungsumfangs, der Konditionen oder des Leistungsorts sind nur wirksam, wenn sie in Textform (z.B. per E-Mail) von beiden Parteien bestätigt werden. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, angemessene Mehrkosten aufgrund nachträglicher Kundenwünsche gesondert abzurechnen.
  4. Qualitätsmaßstab
    Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis des aktuellen fachlichen Standards („Best-Effort-Prinzip“). Ein konkreter Erfolg (z. B. Umsatzsteigerung) ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Verzögert sich die Leistung dadurch, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Preise
    Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht gesondert ein abweichender Mehrwertsteuersatz angegeben ist.
  2. Zahlungsziel
    Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
  3. Verzug
    Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Verzugszinsen werden mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
  4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
    Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit sein Anspruch aus demselben Vertragsverhältnis resultiert.

6. Leistungsfristen und Termine

Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Wird die Auftragnehmerin aus Gründen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen (z. B. höhere Gewalt), an der fristgerechten Leistung gehindert, verlängert sich die Frist angemessen.

7. Haftung

  1. Haftungsbeschränkung auf 5 % des Vertragswertes
    Die Haftung der Auftragnehmerin – gleich aus welchem Rechtsgrund und auch bei Mehrfachhaftung (z. B. aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder sonstiger Anspruchsgrundlage) – ist insgesamt auf maximal 5 % des Netto-Auftragswertes begrenzt.
  2. Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit
    Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung ebenfalls auf 5 % des Netto-Auftragswertes beschränkt.
  3. Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
    Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin unbeschränkt.
  4. Personenschäden und Produkthaftung
    Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt. Gleiches gilt für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, während der Laufzeit und zwei Jahre darüber hinaus geheim zu halten. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung öffentlich werden.

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO und BDSG verarbeitet. Die Auftragnehmerin ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder auf gesetzlicher Grundlage.

10. Urheberrechte und Nutzungsrechte

  1. Urheberrecht
    Sämtliche Arbeitsergebnisse (z. B. Konzepte, Präsentationen, Reports, Software-Entwürfe) verbleiben im Eigentum der Auftragnehmerin.
  2. Nutzungsrecht
    Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck. Weitergehende Rechte (z. B. Bearbeitung, Weitergabe) sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin gestattet.

11. Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Projektbezogene Aufträge
    Sind Anfang und Ende der Leistungen (z. B. Workshop-Tage) vereinbart, endet der Vertrag mit Abschluss der Leistungserbringung.
  2. Rahmenvereinbarungen
    Bei unbefristeten Beratungsverträgen kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Fälligkeit bei Kündigung
    Mit Wirksamwerden der Kündigung sind alle bis dahin erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwände sofort fällig.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – München.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.

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